Verfallen Überstunden, die in der Abrechnung nicht alle aufscheinen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 26.08.2020 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034461 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 39/20f, 26.08.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 9/17g, 26.01.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verfallsfrist kann nicht zu laufen beginnen, bevor Sie den Anspruch überhaupt geltend machen können. Bei einer Pauschale ist das in der Regel erst das Ende des Durchrechnungszeitraums. Haben Sie nichts anderes vereinbart, ist dieser Zeitraum das Kalenderjahr.
Nein. Sind die Überstunden bereits Bestandteil der Lohnabrechnung, müssen Sie sie nicht noch einmal gesondert geltend machen. Ein Verfall tritt dann nicht mehr ein; es gilt nur noch die dreijährige Verjährungsfrist.