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Hält meine Gegenforderung die Verjährung auf?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Schuldner
Nur wenn Sie mit einer Gegenforderung tatsächlich durchdringen, wirkt das auf die Verjährung wie eine Klage. Bleibt die Gegenforderung erfolglos oder ist sie unzulässig, hält sie die Verjährung nicht auf.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 25.02.2026 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Nur eine erfolgreiche, nicht aber eine erfolglose oder gar unzulässige Aufrechnungsreinrede kann bezüglich ihrer Wirkung auf den Lauf der Verjährungsfrist einer Klage gleichgehalten werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034496 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Gegenforderung und Verjährung

Halten Sie einer Klage Ihre eigene Forderung entgegen, hält das die Frist nur bis zur Höhe der eingeklagten Summe auf. Bleibt Ihre Gegenforderung im Verfahren unerledigt, müssen Sie sie in angemessener Zeit gesondert einklagen, sonst fällt dieser Schutz weg.

günstig für Beklagter Eindeutiges Klagebegehren und Verjährung

Eine Klage unterbricht die Verjährung nur dann, wenn aus Ihrem Begehren eindeutig hervorgeht, was Sie zugesprochen haben wollen. Bleibt das offen, wirkt die Klage für die Verjährung nicht.

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