Wann unterbricht meine Klage die Verjährung überhaupt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bei Einbringung einer Prüfungsklage ohne ordnungsgemäße Forderungsanmeldung keine Unterbrechung gemäß § 1487 ABGB.OGH 8 Ob 38/95, 25.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034569 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 9 ObA 39/25p, 27.01.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur wenn Sie mit einer Gegenforderung tatsächlich durchdringen, wirkt das auf die Verjährung wie eine Klage. Bleibt die Gegenforderung erfolglos oder ist sie unzulässig, hält sie die Verjährung nicht auf.
Es zählt der Tag, an dem der Schriftsatz bei Gericht einlangt. Endgültig wirkt die Unterbrechung der Verjährung allerdings erst, wenn der Schriftsatz in der mündlichen Verhandlung auch vorgetragen wird.