Zum Inhalt springen

Kann ich mit einer bereits verjährten Gegenforderung aufrechnen?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Beklagte, Unternehmer
Ja, wenn sich die beiden Forderungen zu einem Zeitpunkt aufrechenbar gegenüberstanden, als Ihre Gegenforderung noch nicht verjährt war. Die Aufrechnung wirkt auf diesen Zeitpunkt zurück und ist daher auch später noch möglich. Ist Ihre Forderung dagegen wegen Ablaufs einer Ausschlussfrist erloschen, geht das nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (37 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1955)

Ipso iure compensatur. Keine Verjährung der aufrechnungsweise eingewendeten Gegenforderung, wenn diese im Zeitpunkt der Entstehung der Hauptforderung noch nicht verjährt war.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 37.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Verjährungsbeginn und Fälligkeit

Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.

günstig für Gläubiger Verzicht auf die Einrede der Verjährung

Hat jemand zuerst erklärt, sich nicht auf die Verjährung zu berufen, und wendet er im Prozess dann doch Verjährung ein, handelt er arglistig. Sie können ihm das entgegenhalten.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Aufrechnung und Verjährung
Vertragsrecht · Rückwirkung der Aufrechnung
Exekution · Aufrechnung gegen gepfändete Forderung
Verfahrensrecht · Aufrechnung und Rechtskraft der Gegenforderung
Verfahrensrecht · Gegenforderung und Verjährung