Kann ich mit einer bereits verjährten Gegenforderung aufrechnen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (37 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1955)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fremdwährungskredit; Die genaue Schadenshöhe ist erst zum Zeitpunkt der Endfälligkeit (oder einer allfälligen früher erfolgten Konvertierung) bezifferbar, sodass hier vor Eintritt der Verjährung eine Aufrechnungslage nicht verwirklicht war.OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017
- Mangels Fälligstellung der Schadenersatzforderung innerhalb der Verjährungsfrist keine Aufrechnungslage.OGH 7 Ob 9/13v, 18.02.2013
- Von dieser Rechtsprechung abzugehen besteht kein Anlass.OGH 6 Ob 110/12p, 13.09.2012
- Die Aufrechnung kann auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt werden, wenn die Forderungen im Zeitpunkt, in dem sie sich erstmals aufrechenbar gegenüberstanden (Aufrechnungslage), noch nicht verjährt waren.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
- Auch mit verjährten Forderungen kann aufgerechnet werden, sofern sie in dem Zeitpunkt, in dem sich die gegenseitigen Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden, noch nicht verjährt waren.OGH 1 Ob 110/99d, 05.08.1999
- Die Rückwirkung der Aufrechnungserklärung bewirkt, dass die Kompensation selbst dann noch zulässig ist, wenn die Forderung des Aufrechnenden im Zeitpunkt seiner Aufrechnungserklärung bereits verjährt gewesen wäre.OGH 1 Ob 638/95, 11.03.1996
- Waren die Forderungen im Zeitpunkt der Aufrechnungslage nicht verjährt, dann kann die Aufrechnung auch noch nach Ablauf der Verjährungsfrist erklärt werden. Das gilt aber nicht für Forderungen, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung infolge Ablaufs einer Ausschlußfrist erloschen sind.OGH 4 Ob 546/95, 11.07.1995
- Zeitpunkt, in dem einander die wechselseitigen Forderungen erstmals aufrechenbar gegenüberstanden, in dem also frühestens eine gültige - auch außergerichtliche - Aufrechnungserklärung abgegeben werden konnte.OGH 2 Ob 356/74, 03.07.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034016 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 37.
- OGH 4 Ob 195/23i, 25.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 217/21x, 28.03.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 34/21w, 27.01.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 190/16x, 16.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Verjährung beginnt nicht, bevor Ihre Forderung fällig ist. Sie setzt erst zu dem Zeitpunkt ein, ab dem Sie den Anspruch tatsächlich einklagen könnten.
Hat jemand zuerst erklärt, sich nicht auf die Verjährung zu berufen, und wendet er im Prozess dann doch Verjährung ein, handelt er arglistig. Sie können ihm das entgegenhalten.