Verjähren meine Ansprüche gegen die anderen Schädiger inzwischen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1933, zuletzt bestätigt am 15.05.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1933)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn ein Schaden auf andere Weise als durch Zahlung eines solidarisch haftenden Schuldners, etwa durch Befriedigung eines Rückforderungsanspruches, nachträglich beseitigt werden könnte.OGH 7 Ob 663/90, 27.09.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034552 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 6 Ob 73/24i, 15.05.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Solange noch gar kein tatsächlicher Schaden entstanden ist, läuft die dreijährige Frist nicht. Sie beginnt erst, wenn für Sie mit Sicherheit vorhersehbar wird, dass der Schaden eintreten wird.
Ja. Haben mehrere Personen zum selben Schaden beigetragen, haften sie gemeinsam für das Ganze. Sie können sich daher an einen von ihnen halten und den vollen Betrag fordern.