Kann ich die Ablehnung eines Teilurteils bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Die Weigerung des Gerichts, ein Teilurteil zu fällen, ist eine bloße Anordnung zur Leitung des Verfahrens. Gegen sie können Sie kein eigenes Rechtsmittel erheben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1928, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1928)
Die Verweigerung der Erlassung eines Teilurteiles ist als prozessleitende Verfügung nicht anfechtbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ebenso für Teilbeschluß.OGH 3 Ob 57/89, 28.06.1989
- Hier: ZwischenurteilOGH 1 Ob 571/81, 20.05.1981
- Hier: EnteignungsverfahrenOGH 7 Ob 136/74, 05.09.1974
- Auch wenn der ablehnende Beschluß den Parteien zugestellt und meritorisch begründet wird. Dasselbe gilt auch bei Teilanerkenntnisurteilen und Teilversäumnisurteilen.OGH 6 Ob 328/65, 15.12.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 1 Ob 107/25d, 30.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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