Kann ich bekämpfen, dass mein Fall einem anderen Gericht zugewiesen wird?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Grundsätzlich ja. Beschlüsse über die Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht sind anfechtbar, allerdings nur innerhalb der Grenzen, die die Zivilprozessordnung für Rechtsmittel gegen Beschlüsse zieht. Bei geringen Streitwerten und in bestimmten Fällen ist ein Rechtsmittel ausgeschlossen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Alle Delegationsbeschlüsse sind innerhalb der Grenzen der §§ 517 und 528 ZPO anfechtbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine vom Landesgericht nach § 111 Abs 2 Satz 2 JN getroffene Entscheidung ist mit Rekurs an das Oberlandesgericht anfechtbar.OGH 4 Ob 197/17z, 21.11.2017
- Entscheidungen der Oberlandesgerichtes in Delegierungsfragen, die in Wahrnehmung einer erstgerichtlichen Funktion ergingen, sind ungeachtet des Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO bekämpfbar, soweit einer Anrufung des Obersten Gerichtshofs nicht der Anfechtungsausschluss des § 517 ZPO entgegensteht.OGH 1 Ob 80/02z, 30.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106758 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 9 Ob 36/18m, 28.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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