Kann ich mich wehren, wenn das Gericht nicht unterbricht?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner, Parteien
Lehnt das Gericht es ab, das Verfahren zu unterbrechen, oder setzt es ein unterbrochenes Verfahren fort, können Sie das nicht gesondert bekämpfen. Diese Entscheidung wird also nicht für sich allein überprüft.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Die Ablehnung der Unterbrechung oder die Fortsetzung des Verfahrens nach Unterbrechung ist nicht gesondert überprüfbar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Von einer selbständigen Anfechtbarkeit des Fortsetzungsbeschlusses ist aber dann auszugehen, wenn wegen bereits (wenn auch nicht rechtskräftig) erfolgter Einantwortung keine weitere anfechtbare Entscheidung in der Sache mehr ergehen kann.OGH 2 Ob 96/24t, 25.06.2024
- Der selbständige Rekurs gegen eine an sich nicht abgesondert anfechtbare Entscheidung ist zulässig, wenn infolge bereits gefasster Entscheidung über die Sache (in der zweiten Instanz) eine weitere anfechtbare Entscheidung in der Sache nicht ergehen kann.OGH 6 Ob 87/07y, 25.05.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 10 Ob 22/25w, 18.03.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 96/24t, 25.06.2024, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
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