Kann ich mich gegen ein Teilurteil des Gerichts wehren?
betrifft Kläger, Beklagter, Parteien eines Gerichtsverfahrens
Ob das Gericht über einen Teil der Sache vorab entscheidet, liegt in seinem Ermessen. Hat es sich dafür entschieden, muss es dabei aber die gesetzlichen Regeln einhalten. Sie können die Entscheidung deshalb bekämpfen, weil das Teilurteil gegen diese Regeln verstoßen hat.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (46 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Ob das Gericht ein Teilurteil erlassen will, liegt in seinem Ermessen. Hat es aber den Entschluß gefaßt, ein Teilurteil zu fällen, dann hat es hiebei dem Gesetz gemäß vorzugehen. Die Parteien haben das Recht, die Entscheidung des Gerichtes deshalb zu bekämpfen, weil die Erlassung des Teilurteiles gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen hat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verletzt die Erlassung eines Teilurteils Verfahrensbestimmungen, ist eine solche Entscheidung anfechtbar.OGH 1 Ob 82/98k, 24.03.1998
- Ein Verstoß gegen die prozessualen Vorschriften über die Zulässigkeit der Fällung eines Teilurteiles kann bekämpft werden.OGH 9 ObA 277/97v, 22.10.1997
- Die materiellrechtliche Frage des rechtlichen Zusammenhangs von Klagsforderung und Gegenforderung kann trotz übereinstimmender Rechtsauffassung der beiden Vorinstanzen auch noch im Revisionsverfahren überprüft werden.OGH 3 Ob 591/83, 12.10.1983
- Wahrnehmung eines prozessualen Verstoßes durch Fällung eines Teilurteils nur über Rüge.OGH 5 Ob 600/83, 07.06.1983
- Hier: Auftrag zur Erlassung eines (weiteren) Teilurteils.OGH 3 Ob 678/80, 08.04.1981
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Bei der Frage der Zulässigkeit des Teilurteiles handelt es sich um eine solche des materiellen Rechtes.OGH 7 Ob 520/80, 10.04.1980
- Die Fällung eines Teilurteiles ist von einem Parteienantrag unabhängig; der Beklagte muß um eine solche zu verhindern, jene Tatsachen vorbringen, aus denen sich der rechtliche Zusammenhang zwischen Klagsforderung und Gegenforderung ergibt.OGH 4 Ob 72/78, 10.10.1978
- Verstoß gegen prozessuale Vorschriften.OGH 5 Ob 649/77, 15.11.1977
- Auftrag des OGH an das Berufungsgericht, ein Teilzwischenurteil zu fällen.OGH 2 Ob 180/73, 29.11.1973
- Nicht ausdrücklich ausgesprochene, aber "gezielte" Zitierung von EvBl 1971/10, EvBl 1972/201.OGH 2 Ob 49/73, 12.04.1973
- Ist die Fällung eines Teilurteils zulässig und zweckmäßig, so ist der Richter zur Erlassung eines Teilurteils nicht nur berechtigt, sondern im Rahmen seines gebundenen Ermessens verpflichtet.OGH 2 Ob 72/71, 04.11.1971
- Ein Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes kann wegen teilweiser Spruchreife der Sache aufgehoben und diesem die Fällung eines Teilurteils aufgetragen werden (ausdrückliche Ablehnung der Entscheidung 7 Ob 281/63 und 5 Ob 7/70).OGH 2 Ob 80/70, 02.04.1970
- Siehe auch unter § 192 Abs 2 ZPO B9.OGH 5 Ob 7/70, 04.02.1970
- Kein Auftrag an das Berufungsgericht zur Fällung eines Teilurteiles (7 Ob 281/63 = RZ 1964,15).OGH 7 Ob 53/66, 20.04.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 46.
- OGH 5 Ob 11/25s, 03.06.2025, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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