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Muss ich vor Gericht aufschlüsseln, wie mein Saldo entstand?

günstig für Beklagter betrifft Unternehmer, Gesellschafter, Kläger, Beklagter
Ja. Klagen Sie einen Restbetrag aus einer beendeten Geschäftsverbindung ein, müssen Sie darlegen und beweisen, wie sich dieser Betrag errechnet. Die Gegenseite ist dadurch aber nicht davon befreit, eigene Gegenforderungen selbst geltend zu machen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 21.12.2022 (11 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1966)

Zur Schlüssigkeit der Einklagung eines Saldos aus einer beendeten Geschäftsverbindung (hier bürgerliche Erwerbsgesellschaft).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037955 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Genauigkeit der Gegenforderung

Sie müssen eine Gegenforderung ebenso genau darlegen wie eine eigene Klage: woraus sie sich ergibt und in welcher Höhe sie besteht. Nur dann kann die Gegenseite dazu im Einzelnen Stellung nehmen. Ist ohnehin alles klar, etwa bei einer feststehenden Summe, sind keine weiteren Angaben nötig.

günstig für Kläger Beweislast für erloschene Ansprüche

Wenn Sie sich darauf berufen, dass ein Anspruch wieder erloschen ist, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen. Das gilt etwa für die Zahlung, eine Stundung oder eine Vereinbarung, die den Anspruch beseitigt. Wer ein Recht geltend macht, muss nur beweisen, wie es entstanden ist.

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