Muss ich zuerst behaupten, dass mir überhaupt Geld zusteht?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 24.03.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Handelsvertretervertrag, der für den Provisionsanspruch vorsah, dass die Klägerin Kunden für die Beklagte akquiriert, diese Kundenbeziehungen aufrecht bleiben und Provision nur für die Vermittlung von Geschäften mit von der Beklagten selbst hergestellten Lebensmittelprodukten zustehen.OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124718 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 8.
- OGH 8 Ob 162/25v, 24.03.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 205/22y, 23.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 97/22a, 30.06.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §87a
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Sie können nicht nur die Angabe des Vermögens verlangen, sondern ebenso eine Rechnungslegung, und die genaue Höhe Ihrer Forderung vorerst offenlassen. Sobald sich der Betrag aus der gelegten Rechnung ergibt, nennen Sie ihn im fortgesetzten Verfahren.
In der ersten Stufe wird nur über die Abrechnung entschieden. Die Grundlagen des späteren Zahlungsbegehrens werden dabei grundsätzlich nicht geprüft. Ob Ihnen die Abrechnung zusteht, richtet sich allein nach ihrem eigenen Inhalt.