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Zivilprozessordnung · Fassung ab 01.05.1983

ZPO § 226

Zweiter Theil. Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz. Erster Abschnitt. Verfahren bis zum Urtheile. Erster Titel. Klage, Klagebeantwortung, vorbereitendes Verfahren und Streitverhandlung. Klage. §. 226. (1)Die mittels vorbereitenden Schriftsatzes anzubringende Klage hat ein bestimmte Begehren zu enthalten, die Thatsachen, auf welche sich der Anspruch des Klägers in Haupt- und Nebensachen gründet, im einzelnen kurz und vollständig anzugeben, und ebenso die Beweismittel im einzelnen genau zu bezeichnen, deren sich der Kläger zum Nachweise seiner thatsächlichen Behauptung bei der Verhandlung zu bedienen beabsichtigt. (2)Wenn die Zuständigkeit oder die Besetzung (§ 7a der Jurisdiktionsnorm) des angerufenen Gerichtes vom Werte des Streitgegenstandes abhängt und die Klage nicht auf eine Geldsumme gerichtet ist, sind in die Klage auch auf die erforderlichen Angaben über den Wert des Streitgegenstandes aufzunehmen. Wenn die Klage einen Gegenstand der Handelsgerichtsbarkeit betrifft, jedoch bei einem Gerichtshofe angebracht wird, welchem nicht nur diese besondere, sondern auch die allgemeine Gerichtsbarkeit zusteht, so ist bei der Bezeichnung des Gerichtes ersichtlich zu machen, dass die Verhandlung der Rechtssache vor dem Handelssenate beantragt wird. (3)Im übrigen sind auf die Klageschrift die allgemeinen Vorschriften über vorbereitende Schriftsätze anzuwenden.
Wortlaut aus dem Bundesrecht konsolidiert · im RIS ansehen

Was die Gerichte dazu entschieden haben

Ja. Als Arbeitnehmer dürfen Sie den Bruttolohn einklagen; das Begehren ist bestimmt genug, und daraus kann auch vollstreckt werden. Ihr Arbeitgeber behält Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge erst bei der Auszahlung ein und führt sie ab.

Ein Unterlassungsbegehren darf nicht allzu eng verstanden werden, weil sich unmöglich alle denkbaren Eingriffe im Voraus beschreiben lassen. Ein ausgesprochenes Verbot erfasst daher auch alle gleichen oder ähnlichen Verhaltensweisen.

Ja. Ein Urteil auf Räumung Zug um Zug gegen einen wertgesicherten, also berechenbaren Geldbetrag ist zulässig. Geräumt werden darf, sobald der im Urteil genannte Betrag ohne Aufwertung bezahlt ist. Meinen Sie, dass Ihnen mehr zusteht, müssen Sie das gesondert einklagen.

Bei einer Unterlassungsklage müssen Sie bestimmt angeben, welche Handlungen der Beklagte unterlassen soll. Gegebenenfalls gehört auch dazu, wann und wo das gelten soll.

Eine Unterlassungsklage richtet sich gegen künftige Eingriffe und kann Geschehenes nicht ungeschehen machen. Etwas, das bereits geschehen ist und nicht mehr vorgenommen werden kann, können Sie nicht verbieten lassen.

Die Gefahr einer Wiederholung wird nicht streng geprüft. Sie liegt schon dann vor, wenn ein Zustand fortdauert, der keine Sicherung gegen weitere Rechtsverletzungen bietet. Auch wenn der Beklagte sein Unrecht nicht einsieht, ist von Wiederholungsgefahr auszugehen.

Bestreitet der Beklagte im Verfahren, dass er zur Unterlassung verpflichtet ist, spricht das dafür, dass eine Wiederholung droht. Das gilt vor allem dann, wenn nichts dafür spricht, dass er weitere Eingriffe in absehbarer Zeit unterlässt.

Wenn Sie von einem Vertrag zurücktreten, müssen beide Seiten zurückgeben, was sie erhalten haben. Diese Rückgabe erfolgt Zug um Zug, also nur gegen die gleichzeitige Rückgabe der anderen Seite. Sie müssen sich im Verfahren aber ausdrücklich darauf berufen.

Behauptet niemand mit passenden Beweisanboten, dass ein Ausdruck im schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien falsch wiedergibt, bleibt es beim Text. Der Vertrag wird dann so verstanden, wie es im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist.

Ein Begehren, in einem bestimmten Haus störenden Lärm zu unterlassen, durch den Ihre Nachtruhe gestört wird, ist ausreichend bestimmt. Messeinheiten wie Dezibel müssen Sie dafür nicht angeben.

Nein. Neben einer gerichtlichen Aufkündigung dürfen Sie nicht hilfsweise auch die Räumung wegen Benützung ohne Vertrag verlangen. Wurde darüber aber ohne Widerspruch verhandelt und gemeinsam mit der Kündigung entschieden, können Sie diesen Mangel im Berufungsverfahren nicht mehr aufgreifen.

Reicht die Versicherungssumme nicht für alle Geschädigten aus demselben Ereignis, werden die Ansprüche nur anteilig befriedigt. Beruft sich der Haftpflichtversicherer darauf, muss er selbst behaupten und beweisen, welche weiteren Ansprüche in welcher Höhe gegen ihn erhoben werden. Das Gericht berücksichtigt diese Beschränkung nicht von sich aus.

Eine Unterlassungsklage setzt voraus, dass Ihre vertraglichen Rechte bereits einmal rechtswidrig verletzt wurden; ein Verschulden ist dafür nicht nötig. Dazu muss die Gefahr bestehen, dass sich die Störung wiederholt und nur ein gerichtliches Verbot dem vorbeugen kann.

Sie müssen einen zahlenmäßig bestimmten Betrag fordern und Ihren Schaden ausreichend begründen. Auch wenn das Gericht die Höhe schätzen darf, dürfen Sie deren Ermittlung nicht einfach einem Sachverständigen überlassen. Ebenso muss ein Räumungsbegehren klar sagen, welche Räume geräumt werden sollen.

Bei der Prüfung, ob eine Wiederholung droht, wird kein strenger Maßstab angelegt. Es genügt die ernste Besorgnis, dass es zu weiteren Eingriffen in Ihre Rechte kommt.

Wenn Sie sich darauf berufen, dass ein Anspruch wieder erloschen ist, müssen Sie das selbst behaupten und beweisen. Das gilt etwa für die Zahlung, eine Stundung oder eine Vereinbarung, die den Anspruch beseitigt. Wer ein Recht geltend macht, muss nur beweisen, wie es entstanden ist.

Ja. Will ein Unternehmer wegen eines Zahlungsrückstands die gesamte Restschuld sofort einfordern, muss er schon in der Klage genau angeben, dass die dafür nötigen Voraussetzungen vorliegen, etwa eine ordentliche Mahnung mit Nachfrist. Der bloße Satz, die Voraussetzungen lägen vor, genügt nicht. Fehlt das, ist die Klage abzuweisen, selbst wenn Sie sich nicht wehren.

Ja. Bestreitet Ihr Ehegatte die Unterhaltspflicht, etwa mit der Behauptung, Sie hätten den Anspruch verwirkt, dürfen Sie den Unterhalt für die Zukunft einklagen, auch wenn er bisher gezahlt hat. Für rückständigen Unterhalt gilt das nicht.

Wer unterhaltspflichtig ist, muss die gesetzlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die frühere Ehefrau später einen Versorgungsanspruch geltend machen kann. Deshalb hat sie ein schutzwürdiges Interesse daran, ihn auch für künftig fällig werdende Unterhaltsleistungen zu klagen.

Ja. Wenn Sie Ihre Klage auf ein Verschulden stützen, ist die betragsmäßig begrenzte Haftung allein wegen der Betriebsgefahr des Fahrzeugs bereits mitumfasst. Sie ist gegenüber der unbegrenzten Verschuldenshaftung nur ein Weniger, nichts anderes. Auch das Rechtsmittelgericht darf den Fall unter diesem Gesichtspunkt prüfen.

Jede Seite muss selbst vorbringen und beweisen, was für sie günstig ist. Wer einen Anspruch geltend macht, muss alle Umstände beweisen, die den Anspruch begründen. Wer den Anspruch bestreitet, muss beweisen, was ihn verhindert, beseitigt oder aufschiebt.

Der Arbeitgeber. Wer einen Anspruch abwehren will, muss die Umstände behaupten und beweisen, die ihn vernichten. Wird eingewendet, brutto und netto seien gleich hoch, gehört dazu auch eine Behauptung über die abzuführende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge.

Jede Partei muss die Umstände behaupten und beweisen, die für ihren Standpunkt sprechen. Als Geschädigter müssen Sie den Schaden, die Verursachung und die weiteren Voraussetzungen der Haftung beweisen, bei einem Kraftfahrzeugunfall etwa, dass der Schaden beim Betrieb des Fahrzeugs entstanden ist. Der Gegner muss beweisen, was seine Haftung ausschließt oder einschränkt.

Wer neu hinzuzieht, muss sich grundsätzlich mit den im Gebiet vorherrschenden Einwirkungen abfinden; dort sind auch die Grundstückspreise entsprechend niedriger. Bei gesundheitsschädlichen Einwirkungen besteht eine Duldungspflicht nur, wenn die Gesundheitsschädlichkeit für einen durchschnittlich sorgfältigen Käufer erkennbar war. War sie das, müssen Sie auch diese Einwirkung als ortsüblich dulden.

Grundsätzlich muss ein Klagebegehren bestimmt formuliert sein. Geht es um die Durchsetzung der Behebung von Mängeln, sind an diese Bestimmtheit aber keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.

Für eine Klage gegen störendes Licht vom Nachbargrundstück gelten dieselben Anforderungen wie bei störendem Lärm. Sie müssen dabei nicht immer einen genauen Messwert angeben, den die Einwirkung nicht überschreiten darf.

Nicht in jedem Fall. Ihr Begehren muss den Entzug von Licht oder Luft nicht zwingend mit einem in der Natur jederzeit nachvollziehbaren Maß beziffern. Fehlt eine offensichtliche Überschreitung des ortsüblichen Ausmaßes, soll das Gericht im Urteil selbst näher bestimmen, welcher Entzug nicht mehr hinzunehmen ist.

Wer Mehrkosten wegen einer Verzögerung fordert, muss konkret behaupten und beweisen, welche Mehrkosten tatsächlich entstanden sind. Es genügt nicht, einfach den vereinbarten Stundensatz für die Verzögerungszeit fortzuschreiben.

Ob Sie als Leasingnehmer Schadenersatz für ein mangelhaftes Fahrzeug fordern können, hängt vom Ablauf ab. Bilden Leasing- und Kaufvertrag eine Einheit und diente Ihr Kaufvertrag nur der Festlegung des Fahrzeugs, können Sie nicht klagen. Kam dagegen zuerst ein wirksamer Kaufvertrag zustande und erst danach ein Leasingvertrag zur Finanzierung, können Sie klagen.

Ihrem Begehren muss zu entnehmen sein, worum es geht, um welche Art von Leistung, in welchem Umfang und zu welcher Zeit sie zu erbringen ist. Dass sich das alles erst ermitteln lässt, genügt nur dort, wo das Gesetz das ausdrücklich zulässt.

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