Wer muss beweisen, dass die Schuld schon bezahlt wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (37 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach § 1435 ABGB.OGH 6 Ob 29/06t, 09.03.2006
- Die Beweislast für eine verschuldensbedingte Anspruchsbegrenzung - und damit für das Verschulden des Anspruchswerbers - trifft damit dessen Gegner, im vorliegenden Fall also die Beklagte. Auch dafür, dass der Eintritt des Geschäftszweckes wider Treu und Glauben durch die Klägerin vereitelt wurde, ist als rechtsvernichtende Tatsache die Beklagte beweispflichtig.OGH 6 Ob 29/06t, 09.03.2006
- Den Servitutsberechtigten, der sich auf eine auf der ersteigerten Liegenschaft zu seinen Gunsten lastende offenkundige, nichtverbücherte Servitut stützt, trifft, unabhängig davon, ob er den Ersteher mit Servitutenklage belangt oder von diesem mit Servitutenfreiheitsklage belangt wird, die Behauptungs- und Beweislast für alle das Aufrechtbleiben dieser Dienstbarkeit begründenden Tatsachen, insbesondere dass nach den im Zeitpunkt des Zuschlags gegebenen tatsächlichen Rang- und Belastungsverhältnissen die offenkundige Dienstbarkeit zu übernehmen war; Hier: Betrifft Rechtslage vor der EO-Novelle 2000.OGH 6 Ob 95/04w, 23.06.2005
- Der Arbeitgeber hat das Vorliegen einer bestimmten, den Abfertigungsanspruch vernichtenden Beendigungsart nachzuweisen.OGH 9 ObA 2246/96a, 30.10.1996
- Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn im Einzelfall der Nachweis schwierig oder gar nicht möglich ist.OGH 8 Ob 1577/93, 13.05.1993
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- Der Unternehmer muss den die Einrede der mangelnden Fälligkeit vernichtenden Umstand des Wegfalls des Verbesserungsinteresses des Bestellers behaupten und beweisen. Gleiches gilt, wenn die Verbesserung tatsächlich unmöglich wird, weil die nunmehrigen Eigentümer eine solche nicht mehr gestatten.OGH 8 Ob 1652/92, 15.10.1992
- Dies beruht auf der Erwägung, dass, wer ein Recht für sich in Anspruch nimmt, wohl dessen Entstehungsursachen beweisen muss, dass ihm jedoch in der Regel nicht auch noch zugemutet werden darf, auch noch zu beweisen, dass keine zusätzlichen Hinderungsumstände vorliegen.OGH 1 Ob 533/92, 18.03.1992
- Rechtsvernichtende Tatsachen sind ganz allgemein von demjenigen zu beweisen, der sich darauf beruft.OGH 2 Ob 560/91, 23.10.1991
- Hier: StundungsvereinbarungOGH 5 Ob 594/89, 05.09.1989
- Tilgung der Schuld.OGH 1 Ob 645/86, 01.10.1986
- Aus § 243 ZPO ergibt sich für die im Prozess beklagte Partei die Pflicht, diejenigen konkreten Behauptungen aufzustellen, die zur gänzlichen oder teilweisen Abwehr des Klagebegehrens führen könnten und hiefür die erforderlichen Beweismittel anzubieten.OGH 6 Ob 698/83, 24.10.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 37.
- OGH 8 ObA 51/20p, 29.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie etwas einklagen, müssen Sie jene Tatsachen behaupten und beweisen, aus denen Ihr Anspruch nach dem Gesetz entstanden ist. Es ist also Ihre Aufgabe als klagende Partei, die Grundlagen Ihres Anspruchs darzulegen.
Wenn Sie Geld oder eine Leistung zurückverlangen, weil sich der andere ungerechtfertigt bereichert hat, müssen Sie alle Voraussetzungen dafür beweisen.