Kann ich nach der Versteigerung eine Rechnung mit Umsatzsteuer verlangen?
günstig für Ersteher betrifft Ersteher, Verpflichteter, Unternehmer, Käufer
Ja. Als Ersteher haben Sie ein schutzwürdiges Interesse daran, vom früheren Eigentümer eine ordentliche Rechnung zu bekommen. Es ist nämlich keineswegs sicher, dass das Finanzamt allein aufgrund des Zuschlagsbeschlusses den Steuerabzug anerkennt. Mit der Rechnung beugen Sie einem Streit darüber vor.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 22.12.2020 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Für die Klage des Erstehers gegenüber dem Verpflichteten auf Rechnungsausstellung gemäß § 11 Abs 1 UStG 1972 ist das Rechtsschutzbedürfnis gegeben, da es keineswegs sicher ist, dass die Finanzbehörden einem Ansuchen um Vorsteuerabzug bereits auf Grund des Beschlusses über die Zuschlagserteilung stattgeben werden. Durch die Ausstellung einer Rechnung kann jedenfalls die Frage des Vorliegens der Urkunden zum Zwecke der Geltendmachung des Vorsteuerabzuges zugunsten der klagenden Partei geklärt und einem Streit darüber vor den Finanzbehörden vorgebeugt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Vorsteuerabzug kann auch bei verbotenen Handlungen oder Leistungen zulässig sein und ein Rechtsschutzinteresse hinsichtlich der Ausstellung der Rechnung schon darin bestehen, dass der Leistungsempfänger einen Rechtsstreit über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug führen will. (wie bereits 6 Ob 211/12s)OGH 6 Ob 218/14y, 29.01.2015
- Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Abnehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Für die Beurteilung der Gutgläubigkeit des Abnehmers kommt es auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs und nicht auf denjenigen der Rechnungsausstellung an. (siehe bereits 6 Ob 211/12s)OGH 6 Ob 218/14y, 29.01.2015
- Nach herrschender Auffassung setzt § 11 Abs 1 UStG ein Rechtsschutzinteresse des Klägers voraus.OGH 6 Ob 211/12s, 19.12.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 58/20p, 22.12.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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