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Kann ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer vor Gericht einklagen?

günstig für Käufer betrifft Unternehmer, Käufer, Verkäufer, Lieferanten
Die Pflicht des liefernden Unternehmers, eine Rechnung auszustellen, ist eine zivilrechtliche Pflicht und daher vor Gericht durchsetzbar. Ob überhaupt eine steuerpflichtige Lieferung vorliegt, wer geliefert hat und ob ein Vorsteuerabzug zusteht, richtet sich dagegen allein nach dem Steuerrecht und fällt in die Zuständigkeit der Abgabenbehörden. Steuerfragen behandelt das Gericht grundsätzlich nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Die sich aus dem § 11 Abs 1 UStG für den liefernden Unternehmer ergebende Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung hat zivilrechtlichen Charakter. Die Frage aber, ob eine "steuerpflichtige Lieferung" ausgeführt wird und wer "Lieferant" und wer "Empfänger" der Lieferung ist, muss ausschließlich nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten unter Beachtung einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise (§ 21 BAO) beantwortet werden; die Prüfung und Entscheidung der Frage, ob ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden darf, fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Abgabenbehörden. Das Gericht hat abgabenrechtliche Fragen grundsätzlich nicht zu behandeln.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Verkäufer Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung

Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.

günstig für Verkäufer Fälligkeit des Kaufpreises ohne Rechnung

Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.

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