Kann ich eine Rechnung mit Umsatzsteuer vor Gericht einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Vorsteuerabzug kann auch bei verbotenen Handlungen oder Leistungen zulässig sein und ein Rechtsschutzinteresse schon darin bestehen, dass der Leistungsempfänger einen Rechtsstreit über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug führen will. (wie bereits 6 Ob 211/12s)OGH 6 Ob 218/14y, 29.01.2015
- Nach § 12 Abs 1 Z 1 UStG entfällt das Recht auf Vorsteuerabzug, wenn der Abnehmer wusste oder wissen musste, dass der betreffende Umsatz im Zusammenhang mit Umsatzsteuerhinterziehungen oder sonstigen, die Umsatzsteuer betreffenden Finanzvergehen steht. Für die Beurteilung der Gutgläubigkeit des Abnehmers kommt es auf den Zeitpunkt des Leistungsbezugs und nicht auf denjenigen der Rechnungsausstellung an. (siehe bereits 6 Ob 211/12s)OGH 6 Ob 218/14y, 29.01.2015
- Der Oberste Gerichtshof ist mangels einer Leitfunktion in Steuersachen nur dann zur Lösung auftretender strittiger steuerrechtlicher Vorfragen berufen, wenn den Vorinstanzen eine grobe Fehlbeurteilung unterlaufen ist.OGH 6 Ob 211/12s, 19.12.2012
- Nach herrschender Auffassung setzt § 11 Abs 1 UStG ein Rechtsschutzinteresse des Klägers voraus.OGH 6 Ob 211/12s, 19.12.2012
- Das Gericht hat in einem Rechtsstreit über die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung die dort auftretenden strittigen steuerrechtlichen Vorfragen zu lösen.OGH 2 Ob 115/07m, 28.04.2008
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Auf Grund des Abgabenänderungsgesetzes 2003, BGBl I 2003/134, ist überdies ein auf die Ausstellung einer Rechnung gerichtetes Verlangen des Leistungsempfängers nicht mehr erforderlich. Der Unternehmer hat nunmehr selbst zu beurteilen, ob eine solche Verpflichtung besteht.OGH 2 Ob 115/07m, 28.04.2008
- Auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes2002, BGBl I 2002/132, erstreckt sich die Verpflichtung zur Rechnungsausstellung seither auch auf steuerfreie Umsätze.OGH 2 Ob 115/07m, 28.04.2008
- Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Vorauszahlungs- bzw Anzahlungsrechnung besteht nur, wenn eine Vorauszahlung bzw Anzahlung für eine bestimmte, unbedingte, steuerpflichtige und in der Zukunft auszuführende Leistung erfolgt.OGH 6 Ob 159/07m, 13.09.2007
- Vereinnahmt ein Unternehmer das Entgelt oder einen Teil des Entgelts vor Ausführung einer steuerpflichtigen Lieferung oder sonstigen Leistung, ist er ebenso verpflichtet, eine Rechnung im Sinne des § 11 UStG auszustellen, und zwar unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten berechnet.OGH 6 Ob 159/07m, 13.09.2007
- Die Frage, ob eine Rechnung die Angaben enthält, die § 11 UStG vorsieht, ob also aufgrund der ausgestellten Rechnungen ein Vorsteuerabzug berechtigt ist, ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängig und nur revisibel, wenn dem Gericht zweiter Instanz ein gravierender Rechtsirrtum unterlaufen wäre.OGH 1 Ob 153/03m, 02.09.2003
- Die Pflicht zur Rechnungsausstellung besteht nur "auf Verlangen des anderen", setzt also eine Willenserklärung voraus.OGH 6 Ob 4/97z, 10.04.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045702 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 5 Ob 7/26d, 14.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 57/23w, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Sie können verlangen, dass die Umsatzsteuer in der Rechnung eigens ausgewiesen wird. Ihre Zahlungspflicht hängt davon aber nicht ab. Der Betrag samt Steuer wird also auch dann fällig, wenn die Rechnung die Steuer nicht gesondert nennt.
Ja. Ihre Zahlungspflicht hängt grundsätzlich nicht davon ab, dass Ihnen eine Rechnung zugeschickt wird; deren Fehlen berechtigt Sie auch nicht, die Zahlung zurückzuhalten. Nur ausnahmsweise wird die Zahlung aufgeschoben, nämlich wenn Sie die Höhe ohne Mitteilung des Verkäufers gar nicht wissen können.