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Ab wann bin ich nach einer Zwangsversteigerung wirklich Eigentümer?

günstig für Verpflichteter betrifft Ersteher, Verpflichteter, Gläubiger, Käufer
Erst dann, wenn der Zuschlag rechtskräftig ist und Sie alle Versteigerungsbedingungen erfüllt haben. Vorher können Sie sich nicht wie ein Eigentümer verhalten, also weder eine Rangordnung anmerken lassen noch Klagen aus dem Eigentum einbringen. Wollen Sie schon vor der Eintragung eine Rangordnung für einen Weiterverkauf, müssen Sie die Rechtskraft mit einer Urkunde nachweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.06.2017 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Neben der Erfüllung aller Versteigerungsbedingungen ist vom Ersteher auch zu verlangen, dass er die Rechtskraft der Zuschlagserteilung urkundlich belegt, wenn er vor der bücherlichen Einverleibung seines Eigentums um eine Ranganmerkung für die beabsichtigte Veräußerung ansucht. Erst die Erfüllung dieser Eintragungsvoraussetzungen würde dem Ersteher gemäß §§ 156 Abs 2, 237 Abs 1 EO die Verbücherung seines unbedingten Eigentumsrechtes ermöglichen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008292 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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