Darf ich meine Klage auf zwei einander widersprechende Gründe stützen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (14 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1956)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Erhebung einer den abgeschwächten Schlüssigkeitserfordernissen des § 37j Abs 1 KartG entsprechenden Schadenersatzklage ist auch dann möglich, wenn in der veröffentlichten Bußgeldentscheidung des Kartellgerichts nicht festgestellt wurde, durch welche konkrete wettbewerbswidrige Handlung (also etwa durch eine Gebiets- oder Preisabsprache) die Einschreiterin geschädigt wurde.OGH 16 Ok 1/23t, 02.05.2023
- Auf den zweiten Rechtsgrund ist aber in Ermangelung eines Eventualbegehrens nur bei Verneinung des ersteren einzugehen.OGH 2 Ob 266/82, 08.03.1983
- Keine Unschlüssigkeit.OGH 8 Ob 295/65, 19.10.1965
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038130 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 14.
- OGH 7 Ob 25/25i, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 165/22d, 27.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.
Nur unter einer Voraussetzung. Mehrere Beklagte mit verschiedenen Wohnsitzen können Sie an einem gemeinsamen Gerichtsstand nur dann zusammen klagen, wenn sie in Bezug auf den Streitgegenstand in Rechtsgemeinschaft stehen oder aus demselben Grund verpflichtet sind. Fehlt dieser enge Zusammenhang, trägt dieser gemeinsame Gerichtsstand nicht.