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Wann gilt mein zweiter Prozess als derselbe wie der erste?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Zwei Verfahren betreffen dieselbe Sache nur, wenn dieselben Parteien beteiligt sind und Begehren wie Klagegrund übereinstimmen. Maßgeblich ist allein, was die klagende Partei vorbringt. Kommen im zweiten Verfahren weitere anspruchsbegründende Tatsachen dazu, ist es nicht dieselbe Sache.

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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (39 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Voraussetzungen der Streitanhängigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039196 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 39.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zwei Verfahren über dieselbe Sache

Über denselben Anspruch darf nicht gleichzeitig zweimal ein Verfahren geführt werden. Geschieht das trotzdem, ist das zweite Verfahren nichtig.

günstig für Beklagter Gegenteiliges Begehren als dieselbe Sache

Ein zweites Verfahren ist auch dann gesperrt, wenn das neue Begehren nicht gleich lautet, sondern genau das Gegenteil des schon anhängigen ist. Voraussetzung ist, dass die Entscheidung über die neue Klage die Frage des laufenden Verfahrens zwangsläufig vollständig mitlösen würde.

Verwandte Fragen

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