Kann ich mir bei zwei Klagsgründen das Gericht aussuchen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ohne daß zwischen örtlichen und sachlichen Unzuständigkeitsfällen zu unterscheiden wäre.OGH 8 Ob 64/71, 20.04.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046229 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 3 Ob 146/25d, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 149/25w, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 200/15y, 12.04.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.
Das Gericht ist an Ihre Anträge und an den geltend gemachten Anspruch gebunden. Haben Sie keinen bestimmten Rechtsgrund genannt, darf es unter den in Betracht kommenden Ansprüchen wählen. Haben Sie sich ausdrücklich auf einen bestimmten Rechtsgrund gestützt, darf es Ihrer Klage nicht aus einem anderen Grund stattgeben.