Kann ich in einer Klage einen zweiten Anspruch hilfsweise stellen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 28.01.2020 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 12.
- OGH 4 Ob 1/20f, 28.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 35/17w, 20.02.2018, Fall aus Vorarlberg
- OGH 1 Ob 141/17t, 15.11.2017, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
- OGH 3 Ob 35/17v, 29.03.2017, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Läuft über Ihr Hauptbegehren bereits ein anderes Verfahren, weist das Gericht auch das hilfsweise gestellte Begehren zurück. Nur wenn zwischen beiden kein enger Zusammenhang besteht, bleibt der Hilfsantrag bestehen.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.