Kann ich etwas feststellen lassen, das nur Dritte betrifft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Versicherungsnehmerin einer Betriebshaftpflichtversicherung begehrt noch während des parallel laufenden Haftpflichtprozesses den aus dem Versicherungsvertrag resultierenden Einwand der Tätigkeitsklausel vorab durch eine Feststellungsklage gegen die Versicherung rechtsverbindlich zu klären. Kein Feststellungsinteresse, weil die Klägerin nur anstrebt, isoliert einen im Leistungsstreit möglichen Einwand der Beklagten vorab klären zu lassen, damit aber keineswegs garantiert ist, dass sie – unabhängig vom Einwand der Tätigkeitsklausel – nicht dennoch nach Ende des Haftpflichtprozesses einen Leistungsstreit wird führen müssen.OGH 7 Ob 14/25x, 19.02.2025
- Hier verneint; Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers bloß gegen den (vermeintlichen) Verwalter.OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
- Hier: Jedenfalls solange der aus einem echten Vertrag zugunsten Dritter Begünstigte noch keinen (eigenen) Anspruch aus der Vereinbarung erworben hat, ist der Vertragspartner für die Feststellungsklage klagslegitimiert.OGH 9 ObA 21/15a, 20.03.2015
- Hier: Der vormalige Liegenschaftseigentümer klagte auf Feststellung einer Servitut zugunsten der Liegenschaft, die nun im Eigentum eines Dritten steht: rechtliches Interesse verneint.OGH 7 Ob 91/12a, 04.07.2012
- Das Feststellungsinteresse fehlt mangels Rechtskrafterstreckung des beantragten Urteils (auf Feststellung der Reglementwidrigkeit der Punktevergabe sowie einer bestimmten Plazierung in einem sportlichen Bewerb auf die weiteren - nicht in den Prozeß als Parteien einbezogenen - betroffenen Rennteilnehmer.OGH 7 Ob 378/98h, 01.09.1999
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- Hier: Anfechtung eines Vertrages zwischen einem Dritten und dem Beklagten wegen Irreführung, Zwang oder List.OGH 10 Ob 2422/96s, 22.05.1997
- Hier: Ist eine besondere, die Rechtssphäre der Klägerinnen in anderer Weise als die der anderen betroffenen Gesellschafter unmittelbar berührende Äußerung von Rechtswirkungen der vom Feststellungsbegehren erfaßten Geschäftsanteilsabtretung nicht gegeben.OGH 8 Ob 547/92, 16.12.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038819 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 130/16g, 26.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Behauptet jemand Ihnen gegenüber ein Recht, können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass es nicht besteht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es dieses Recht überhaupt geben kann. Nötig ist aber, dass die Behauptung Ihre Rechtsstellung gefährdet und die Feststellung dagegen hilft.
Ja, auch dann, wenn die Gegenseite bereits auf Unterlassung geklagt hat. Ihr Interesse an der Feststellung bleibt bestehen, solange durch die Klage der Gegenseite nicht alle beiderseitigen Ansprüche endgültig geklärt werden.