Wirkt mein Urteil auch gegen jemanden, der nicht geklagt wurde?
günstig für Dritter betrifft Kläger, Beklagter, Wohnungseigentümer, Dritte
In der Regel nicht. Sie können zwar auch ein Verhältnis feststellen lassen, das zwischen einer Partei und einem Dritten oder nur zwischen Dritten besteht. Für den nicht beteiligten Dritten wird das Urteil aber, von Ausnahmen abgesehen, nicht bindend. Genau deshalb fehlt einem solchen Begehren meist das nötige Interesse.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Recht oder Rechtsverhältnis, das zum Gegenstand der Feststellungsklage gemacht wird, kann auch ein Recht oder Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten oder nur zwischen Dritten sein. Die gerichtliche Entscheidung über Bestand oder Nichtbestand eines Rechtsverhältnisses gegenüber Dritten erwächst - von Ausnahmen abgesehen - jedoch nicht in Rechtskraft.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier verneint; Klage eines einzelnen Wohnungseigentümers bloß gegen den (vermeintlichen) Verwalter.OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
- Daraus, dass sich die Rechtskraft der Entscheidung jedoch nicht auf den Dritten, den anderen Partner des Rechtsverhältnisses, erstreckt, folgt aber regelmäßig das Fehlen des notwendigen Feststellungsinteresses.OGH 9 ObA 16/97m, 27.08.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039068 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 5 Ob 21/20d, 27.05.2020
Im Gesetz
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