Zählt mein Zugeständnis auch für Fragen, die das Gericht selbst prüft?
betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Gestehen Sie im Verfahren eine Tatsache zu, bindet das das Gericht dort nicht, wo es die Tatsache ohnehin von sich aus prüfen und erheben muss. Das gilt etwa für die Voraussetzungen, unter denen ein Verfahren überhaupt geführt werden darf.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.09.2021 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Tatsachen, die von amtswegen zu prüfen und zu erheben sind (zB zur Beurteilung von Prozeßvoraussetzungen) sind kein Gegenstand eines bindenden Geständnisses.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039896 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 50/21p, 22.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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