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Bindet mich, was ich im Prozess zugestanden habe?

betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ein Geständnis im Prozess betrifft an sich nur Tatsachen. Sie können aber auch Rechte oder Rechtsverhältnisse zugestehen, wenn Sie verstehen, welche Tatsachen dahinterstehen. Ein solches Zugeständnis wirkt dann ebenso.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

Wenn auch § 266 ZPO nur von Tatsachen spricht, kann ein Geständnis auch in Bezug auf Rechte und Rechtsverhältnisse abgelegt werden, soferne der Gestehende auch versteht, welche Tatsachen die Rechte oder Rechtsverhältnisse beinhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 40.

Im Gesetz

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