Bindet mich, was ich im Prozess zugestanden habe?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Ein Geständnis im Prozess betrifft an sich nur Tatsachen. Sie können aber auch Rechte oder Rechtsverhältnisse zugestehen, wenn Sie verstehen, welche Tatsachen dahinterstehen. Ein solches Zugeständnis wirkt dann ebenso.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (40 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Wenn auch § 266 ZPO nur von Tatsachen spricht, kann ein Geständnis auch in Bezug auf Rechte und Rechtsverhältnisse abgelegt werden, soferne der Gestehende auch versteht, welche Tatsachen die Rechte oder Rechtsverhältnisse beinhalten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zugeständnis der "Zahlungsunfähigkeit" durch einen anwaltlich vertretenen, selbst rechtskundigen und insbesondere als Steuerberater einschlägig tätigen Beklagten.OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025
- Für Personen, die mit dem Pensionsversicherungsrecht vertraut sind und damit auch für die gemäß § 40 Abs 1 Z 3 ASGG für die Sozialversicherungsträger einschreitenden qualifizierten Vertreter ist der Rechtsbegriff Berufsschutz geläufig und eindeutig, dass insoweit die dem Rechtsbegriff zugrunde gelegten Tatsachen als zugestanden gelten.OGH 10 ObS 131/24y, 11.02.2025
- Es gelten die einem Rechtsbegriff zugrundeliegenden Tatsachen als zugestanden, wenn die Parteien in ihrem Geständnis einfache und eindeutige Rechtsbegriffe des täglichen Lebens verwenden.OGH 6 Ob 52/14m, 15.05.2014
- Hier: Feststellung einer „Vereinbarung“.OGH 3 Ob 217/11z, 22.02.2012
- Hier: Die von einem gemäß § 40 Abs 1 ASGG qualifizierten Vertreter abgegebene Erklärung, es werde kein Berufsschutz geltend gemacht, stellt nicht ausschließlich eine rechtliche Qualifikation dar, sondern in Wahrheit eine Erklärung über deren Tatsachengrundlage.OGH 10 ObS 31/99b, 18.02.1999
Alle 16 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Wahlarzteigenschaft gemäß § 135 Abs 1 ASVGOGH 10 ObS 22/92, 07.04.1992
- Keine Außerstreitstellung des tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhanges zweier Forderungen.OGH 8 Ob 644/85, 19.03.1986
- Keine Beschwer, wenn das Berufungsgericht diesen eigenen Standpunkt (Tatsachengeständnis) zugrunde gelegt hat.OGH 7 Ob 631/81, 11.06.1981
- Grundsätzlich sind nur Tatsachenbehauptungen, nicht aber ihre rechtliche Qualifikation Gegenstand eines gerichtlichen Geständnisses.OGH 1 Ob 694/78, 19.01.1979
- Berechnungsmethode der AbfertigungOGH 4 Ob 79/74, 18.02.1975
- Die Ansicht Faschings II 240, daß bei Geständnisfähigkeit einfachen, einwandfrei typisierter Rechtsbegriffe des täglichen Lebens eine ungenaue Ausdrucksweise vorliege, in Wahrheit wurden nur die der betreffende Rechtsfigur zugrunde liegenden Tatsachen zugestanden, führt letzten Endes zum selben Ergebnis.OGH 1 Ob 67/73, 18.04.1973
- Hier: SchenkungOGH 1 Ob 18/73, 21.02.1973
- Ablehnung der gegenteiligen Ansicht Fasching II 240 - Hier Geständnis des Gemeingebrauches.OGH 7 Ob 278/72, 17.01.1973
- Zugeständnis der Haltereigenschaft.OGH 2 Ob 211/67, 06.06.1967
- Rechtsgeständnis, zu schulden ist bloßes Indiz für Richtigkeit klägerischer Behauptung.OGH 6 Ob 273/59, 10.09.1959
- In dem Geständnis eines Rechtes oder Rechtsverhältnisses liegt das Geständnis eines Komplexes von Tatsachen, die dem zugestandenen Recht oder Rechtsverhältnis zugrunde liegen.OGH 7 Ob 388/55, 26.11.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 40.
- OGH 6 Ob 237/24g, 24.02.2026, Fall aus Tirol
- OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 70/19f, 29.06.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
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