Was passiert, wenn ich vor Gericht etwas zugestehe?
betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Wenn die Gegenseite eine Tatsache im Verfahren ausdrücklich zugesteht, muss diese nicht mehr bewiesen werden. Das Gericht legt sie seiner Entscheidung ohne Weiteres zugrunde. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist ein solches Zugeständnis nicht bindend.
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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 16.10.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1971)
Zugestandene Tatsachen sind - so weit es sich nicht um einen der Ausnahmsfälle handelt, in denen kein bindendes Tatsachengeständnis möglich ist - ohne weiteres der Entscheidung zugrunde zu legen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zugeständnis der "Zahlungsunfähigkeit"OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025
- Nach der Rechtsprechung bindet aber insbesondere ein Tatsachengeständnis, dessen Unrichtigkeit aufgrund der bisherigen Beweisergebnisse eindeutig erwiesen ist, das Gericht nicht.OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018
- Die Aufnahme von Beweisen über die von einer Partei zugestandenen Tatsachen begründet keinen Mangel des Verfahrens.OGH 2 Ob 53/06t, 21.09.2006
- Ein Tatsachengeständnis ist in Verfahren, die nicht vom Untersuchungsgrundsatz beherrscht sind, der Entscheidung ungeprüft zugrunde zu legen.OGH 3 Ob 30/02m, 27.02.2002
- Ausdrücklich zugestandene Tatsachen sind grundsätzlich als wahr anzunehmen und der Entscheidung ungeprüft zugrundezulegen.OGH 10 ObS 319/01m, 13.11.2001
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Keine Bindung an das Geständnis besteht nur dann, wenn das Gegenteil der zugestandenen Tatsache allgemein bekannt ist, wenn das Geständnis allgemein anerkannten Erfahrungssätzen widerspricht oder das Gegenteil dem Gericht im Zuge seiner amtlichen Tätigkeit bekannt geworden ist.OGH 9 Ob 174/97x, 27.08.1997
- Das Gericht darf einen zugestandenen Sachverhalt nicht weiter prüfen. Beweis darf nur über bestrittene Tatsachen erhoben werden.OGH 7 Ob 236/75, 13.11.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 34.
- OGH 6 Ob 106/25v, 16.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 129/21p, 21.02.2022, Fall aus Tirol
- OGH 9 Ob 57/20b, 25.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 47/19d, 30.03.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 102/19v, 28.11.2019, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 121/17a, 21.03.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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