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Darf ich beantragen, dass das Gericht ganze Akten beischafft?

betrifft Kläger, Beklagter
So allgemein nicht. Sie müssen angeben, welche Erklärungen oder Verfügungen aus den Akten Sie beweisen wollen; das Gericht sucht passende Urkunden nicht von sich aus heraus. Wurde ein sonst nicht vorgesehenes Beweismittel ohne Widerspruch der Parteien verwendet, darf das Gericht es allerdings berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1948, zuletzt bestätigt am 30.08.2017 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1948)

Wenn ein in der ZPO nicht zugelassenes Beweismittel ohne Widerspruch der Parteien verwendet wurde, so ist das Prozessgericht berechtigt, dieses Beweismittel bei der Tatsachenfeststellung zu berücksichtigen. § 303 Abs2 Der Antrag auf Herbeischaffung ganzer Akten, aus denen sich das Gericht von Amts wegen etwaige für den Prozess relevante Urkunden heraussuchen soll, ist unzulässig; es muss der Inhalt der Verfügungen und Erklärungen angeführt werden, die durch Herbeischaffung der vom Beweisführer angeführten Akten bewiesen werden sollen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040252 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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