Welche Beweise darf das Gericht in meinem Verfahren verwenden?
betrifft Parteien, Beteiligte, Antragsteller
Im außerstreitigen Verfahren sind die Beweismittel nicht beschränkt. In Betracht kommt alles, was geeignet und zweckdienlich ist, den Sachverhalt zu klären, also Beteiligte, Zeugen und Sachverständige, Urkunden und Augenschein, ebenso schriftliche Auskünfte von Behörden, Kammern oder Banken sowie der Inhalt anderer Akten. Wie weit das Gericht davon Gebrauch macht, liegt in seinem Ermessen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Als Beweismittel kommt im Verfahren außer Streitsachen, in dem der Grundsatz der Unbeschränktheit der Beweismittel herrscht, alles in Betracht, was zur Feststellung des Sachverhaltes geeignet und zweckdienlich ist. Dazu zählen Beteiligte, Zeugen und Sachverständige, Urkunden und Augenschein, ebenso aber auch schriftliche Auskünfte von Behörden, Kammern, Kreditinstituten, die Einholung und Verwertung des Inhaltes von Akten und so weiter, wobei der Umfang der heranzuziehenden Beweismittel vom Ermessen des Gerichtes bestimmt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einspruchsverfahren nach § 20 LiegTeilG.OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016
- Auch Privatgutachten.OGH 5 Ob 140/10i, 09.02.2011
- Hier: Verwertung des Inhalts von Akten aus Vorverfahren.OGH 16 Ok 6/08, 16.07.2008
- Hier: Ergebnisse aus einem Vorprozess.OGH 16 Ok 4/07, 12.09.2007
- Im Außerstreitverfahren besteht - anders als im Streitverfahren - auch weiterhin Beweisaufnahmeermessen.OGH 6 Ob 149/06i, 31.08.2006
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Das Gesetz lässt dem Gericht freie Hand, wie es sich die Überzeugung von den rechtserheblichen Tatsachen verschafft.OGH 1 Ob 721/81, 16.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0006272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 28.
- OGH 8 Ob 47/26h, 20.05.2026, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 144/23t, 20.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 8/19b, 19.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 10/18h, 13.02.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 63/15y, 23.02.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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