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Kann das Gericht Beweise sammeln, damit ich etwas vorbringe?

günstig für Beklagter betrifft Kläger, Beklagte, Prozessparteien
Sie können keine Beweisaufnahme beantragen, nur um aus deren Ergebnis überhaupt erst zu erfahren, was Sie im Verfahren behaupten könnten. Die rechtlich wesentlichen Tatsachen müssen Sie zuerst vorbringen, erst dann werden sie bewiesen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Es ist ausgeschlossen Beweisaufnahmen zu beantragen, um erst auf Grund der dadurch erzielten Ergebnisse die rechtlich erheblichen Tatsachen vorbringen zu können.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039881 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Tatsachen als Grund der Klage

Der Grund Ihrer Klage sind die Tatsachen, die Sie vorbringen. Wie diese Tatsachen rechtlich zu beurteilen sind, gehört nicht dazu.

günstig für Kläger Nachweis des Feststellungsinteresses

Ausdrücklich behaupten müssen Sie Ihr rechtliches Interesse nicht: Es genügt, wenn es sich aus Ihrem Vorbringen zusammen mit den Einwendungen der Gegenseite ergibt. Ist es aber weder offensichtlich noch erwiesen, müssen Sie es behaupten und beweisen.

Verwandte Fragen

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