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Muss das Gericht jeden von mir beantragten Beweis aufnehmen?

betrifft Angeklagte, Verteidiger, Beschuldigte, Zeugen
Nein. Der Umstand, den Sie beweisen wollen, muss geeignet sein, die Beurteilung der Beweise über die wesentlichen Punkte spürbar zu beeinflussen, und zwar im Licht der bereits vorliegenden Ergebnisse. Ist das nicht ohnehin offensichtlich, muss der Antrag erklären, warum es so ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (50 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Der unter Beweis zu stellende tatsächliche Umstand muss mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage sein, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (WK-StPO § 281 Rz 341).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 50.

Im Gesetz

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