Muss das Gericht jeden von mir beantragten Beweis aufnehmen?
betrifft Angeklagte, Verteidiger, Beschuldigte, Zeugen
Nein. Der Umstand, den Sie beweisen wollen, muss geeignet sein, die Beurteilung der Beweise über die wesentlichen Punkte spürbar zu beeinflussen, und zwar im Licht der bereits vorliegenden Ergebnisse. Ist das nicht ohnehin offensichtlich, muss der Antrag erklären, warum es so ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 21.05.2019 (50 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2002)
Der unter Beweis zu stellende tatsächliche Umstand muss mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse in der Lage sein, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (WK-StPO § 281 Rz 341).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Begründungspflicht nach § 238 Abs 3 [iVm § 302 Abs 1] StPO kommt daher (auch) unter diesem Aspekt im geschworenengerichtlichen Verfahren besondere Bedeutung zu, weil sie die Geschworenen in die Lage versetzt, eine abweichende Einschätzung der Beweislage nach Maßgabe des § 309 StPO rechtzeitig zum Ausdruck zu bringen.OGH 14 Os 144/15f, 14.09.2016
- Aus einer Beweisführung muss aber unter Zugrundelegung der Verfahrensergebnisse im Zeitpunkt der Antragstellung bei Anlegung eines realitätsbezogenen Maßstabs eine erfolgversprechende Bereicherung der zur Wahrheitsfindung führenden Prämissen zu erwarten sein.OGH 15 Os 145/08z, 16.10.2008
- Der Beweisantrag muss sich auf erhebliche Tatsachen beziehen, nämlich auf solche Umstände, die nach den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung geeignet waren, den Ausspruch über die Schuldfrage maßgeblich zu beeinflussen.OGH 15 Os 107/08m, 11.09.2008
- Ein solches Vorbringen im Beweisantrag ist entbehrlich, wenn die Tauglichkeit der beantragten Beweisführung für das erkennende Gericht ohne weiteres erkennbar ist.OGH 13 Os 15/07s, 07.03.2007
- Der Beweisantrag hat aufzuzeigen, weshalb das (angestrebte) Beweisergebnis die Schuld des Angeklagten auszuschließen oder die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung zugunsten des Angeklagten maßgeblich zu beeinflussen vermag.OGH 14 Os 82/06z, 12.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116987 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 50.
- OGH 14 Os 112/18d, 21.05.2019
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Strafrecht · Anforderungen an einen Beweisantrag
Verfahrensrecht · Unterlassener Kontrollbeweis
Verfahrensrecht · Beweisantrag zur bloßen Erkundung
Verfahrensrecht · Beweisantrag ohne Beweisthema
Verfahrensrecht · Eingehen auf einzelne Argumente