Darf das Gericht die Höhe trotz Gutachten selbst festsetzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ermittlung des tatsächlichen Schadens als Mäßigungskriterium einer den Verstoß gegen eine Konkurrenzklausel sanktionierenden Konventionalstrafe.OGH 8 ObA 72/13s, 29.11.2013
- Die Bestimmung des § 273 Abs 1 ZPO kann auch dann angewendet werden, wenn die vorliegenden Beweise - etwa ein Sachverständigengutachten - nur Grundlagen für eine Ermessensentscheidung geliefert haben.OGH 5 Ob 209/03a, 11.11.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 14.
- OGH 6 Ob 61/25a, 22.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 31/25d, 21.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 99/24y, 25.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 84/16z, 24.01.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Das Gericht darf einen Betrag nur dann nach freier Überzeugung festsetzen, wenn feststeht, dass Ihnen etwas gebührt, und nur die Höhe strittig ist. Ist schon der Grund des Anspruchs strittig, kommt eine solche Schätzung nicht in Betracht.
Die günstige Kostenregel für Fälle, in denen erst ein Sachverständiger die Höhe des Anspruchs bestimmen konnte, gilt nicht immer. Ziehen Sie die Klage aufgrund des Gutachtens teilweise zurück, sind Sie insoweit dem Grunde nach unterlegen. Dann kommt Ihnen diese Regel nicht zugute.