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Darf das Gericht die Höhe trotz Gutachten selbst festsetzen?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Geschädigte, Arbeitnehmer
Ja. Das Gericht darf ein Gutachten über die Höhe üblicher Beträge einholen und den strittigen Betrag danach dennoch nach freiem Ermessen festsetzen. Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nur die Grundlagen für diese Ermessensentscheidung geliefert hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Der Richter ist berechtigt, ein Sachverständigengutachten über die Höhe üblicher Beträge einzuholen, im konkreten Fall aber dann die Bemessung eines begehrten Betrages nach freiem Ermessen vorzunehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040440 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Schätzung nur bei strittiger Höhe

Nein. Das Gericht darf einen Betrag nur dann nach freier Überzeugung festsetzen, wenn feststeht, dass Ihnen etwas gebührt, und nur die Höhe strittig ist. Ist schon der Grund des Anspruchs strittig, kommt eine solche Schätzung nicht in Betracht.

günstig für Beklagter Prozesskosten nach einem Gutachten

Die günstige Kostenregel für Fälle, in denen erst ein Sachverständiger die Höhe des Anspruchs bestimmen konnte, gilt nicht immer. Ziehen Sie die Klage aufgrund des Gutachtens teilweise zurück, sind Sie insoweit dem Grunde nach unterlegen. Dann kommt Ihnen diese Regel nicht zugute.

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