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Wann darf das Gericht die Höhe überhaupt schätzen?

betrifft Kläger, Beklagte, Geschädigte, Mieter
Das Gericht darf die Höhe nur dann schätzen, wenn feststeht, dass Ihnen überhaupt eine Forderung zusteht. Ob es schätzen musste, kann vom Obersten Gerichtshof überprüft werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 22.04.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

Die Frage, ob das Gericht § 273 ZPO anzuwenden hatte, ist revisibel. Eine Ermessensentscheidung nach dieser Gesetzesstelle kommt jedoch nur in Frage, wenn feststeht, "... dass eine Partei ... eine Forderung zu stellen hat".

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040364 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 31.

Im Gesetz

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