Muss das Gericht den möglichen Schaden genau ermitteln?
betrifft Antragsteller, Antragsgegner
Das Gericht muss nicht eigens erheben, wie hoch der Schaden der beklagten Partei ausfallen könnte. Es bestimmt die Sicherheit nach freiem Ermessen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 14.05.2025 (70 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Besonderer Erhebungen über die mögliche Höhe eines der beklagten Partei erwachsenden Schadens bedarf es nicht, denn das Gericht hat die Sicherheit nach freiem Ermessen zu bestimmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austausch eines eichfälligen Stromzählers gegen einen "Smart Meter".OGH 4 Ob 28/25h, 22.05.2025
- Hier: Unberechtigte (Androhung der) Abschaltung des Stroms, weil Kunde den Einbau eines intelligenten Strommessgeräts (Smart Meter) verweigert.OGH 10 Ob 5/25w, 24.04.2025
- Hier: Untersagung der Weiterführung des Betriebs von Automaten.OGH 4 Ob 260/14k, 17.02.2015
- Dies gilt auch für Kautionen nach § 390 Abs 2 EO.OGH 17 Ob 36/09g, 09.02.2010
- Zur Höhe der Sicherheitsleistung: Diese ist nach dem Gesetzeswortlaut nach freiem Ermessen zu bestimmen und soll jene Vermögensnachteile abdecken, die der gefährdenden Partei durch eine ungerechtfertigte einstweilige Verfügung entstehen könnten. Hier kommt in erster Linie ein Verzögerungsschaden, aber auch ein entgangener Gewinn durch die Verhinderung einer lukrativeren Veräußerung in Betracht.OGH 1 Ob 258/04d, 25.01.2005
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- Eine Sicherheitsleistung nach § 390 Abs 1 EO kann auch erstmals durch das Gericht zweiter Instanz auferlegt werden; dass dieses die Höhe der Kaution nach anderen Grundsätzen zu bemessen hätte als das Gericht erster Instanz, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen. Wenn die Frage, ob in welcher Höhe durch den Vollzug der einstweiligen Verfügung ein Schaden entstehen wird, gegenwärtig noch nicht mit Sicherheit beantwortet werden kann, genügt die Festsetzung einer verhältnismäßig niedrigen Kaution. Sollte sie sich als unzureichend herausstellen, kann sie jederzeit erhöht werden.OGH 4 Ob 213/01d, 25.09.2001
- Pflichtgemäßes Ermessen.OGH 4 Ob 379/78, 17.10.1978
- Unter Bedachtnahme auf die Verhältnisse des Einzelfalles.OGH 6 Ob 47/73, 22.02.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0005584 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 70.
- OGH 5 Ob 23/25f, 14.05.2025
- OGH 1 Ob 27/25i, 13.05.2025
- OGH 1 Ob 28/25m, 13.05.2025
- OGH 5 Ob 7/25b, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 8/25z, 30.04.2025
- OGH 5 Ob 35/25w, 30.04.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 390 · Sicherheitsleistung
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