Darf das Gericht meinen Schaden schätzen, wenn der Grund strittig ist?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1950, zuletzt bestätigt am 27.09.2018 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1950)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Schadenersatzanspruch nach § 87 Abs 1 und 2 UrhG.OGH 4 Ob 101/93, 12.10.1993
- Ursächlichkeit eines Verhaltens für Anspruch gemäß § 16 Abs 1 und 2 UWG.OGH 4 Ob 324/66, 17.05.1966
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 22.
- OGH 9 ObA 79/18k, 27.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.
Ja. Das Gericht darf ein Gutachten über die Höhe üblicher Beträge einholen und den strittigen Betrag danach dennoch nach freiem Ermessen festsetzen. Das gilt auch dann, wenn das Gutachten nur die Grundlagen für diese Ermessensentscheidung geliefert hat.