Welcher Zeitpunkt zählt für die Höhe künftiger Unterhaltszahlungen?
betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Für die Entscheidung sind die Verhältnisse maßgeblich, die beim Schluss der Verhandlung in erster Instanz bestanden haben. Das gilt auch dann, wenn über Unterhalt entschieden wird, der erst künftig fällig wird.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Der Grundsatz, daß die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz für die zu treffende Entscheidung maßgeblich sind, gilt auch dann, wenn es sich um einen Anspruch auf künftig fällig werdende Alimente handelt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob, wann und wie sich die Kaufkraft des Geldes entwickelt, ist im Zeitpunkt der Unterhaltsfestsetzung oder bei Entscheidung über einen Erhöhungsantrag ebensowenig vorhersehbar wie die Einkommensentwicklung des Unterhaltspflichtigen, weshalb die Wertsicherung des Unterhaltsbeitrages in gerichtlichen Entscheidungen unzulässig ist.OGH 6 Ob 154/99m, 24.02.2000
- Steht jedoch bereits fest, daß der Verpflichtete künftig ein geringeres Einkommen hat, ist darauf bei Verurteilung für die künftig fällig werdenden Alimente Bedacht zu nehmen.OGH 7 Ob 631/83, 29.11.1983
- Auf ungewisse, in Zukunft möglicherweise eintretende Änderungen ist nicht Bedacht zu nehmen.OGH 8 Ob 185/81, 11.03.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 2 Ob 48/26m, 28.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 59/20x, 17.12.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt beim Unterhaltsvorschuss
Familienrecht · Neubemessung von vereinbartem Unterhalt
Familienrecht · Beobachtungszeitraum beim Unterhaltseinkommen
Familienrecht · Unterhalt bei geänderten Verhältnissen
Familienrecht · Änderung des Unterhalts für vergangene Zeiträume