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Welcher Zeitpunkt zählt für die Höhe künftiger Unterhaltszahlungen?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Kinder, Eltern
Für die Entscheidung sind die Verhältnisse maßgeblich, die beim Schluss der Verhandlung in erster Instanz bestanden haben. Das gilt auch dann, wenn über Unterhalt entschieden wird, der erst künftig fällig wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 28.07.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Grundsatz, daß die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz für die zu treffende Entscheidung maßgeblich sind, gilt auch dann, wenn es sich um einen Anspruch auf künftig fällig werdende Alimente handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041080 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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