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Welcher Zeitraum zählt für das Einkommen des Unterhaltspflichtigen?

betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Ehegatten
Maßgebend ist das Einkommen aus dem Zeitraum unmittelbar vor der Entscheidung. Für den Durchschnitt wird stets ein längerer Zeitraum herangezogen. Ein kürzerer reicht nur, wenn das Einkommen kaum schwankt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Bei der Bemessung des Unterhaltes ist vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen in dem der Entscheidung unmittelbar vorangehenden Bezugszeitraum auszugehen; für die Ermittlung des Durchschnittseinkommens sind stets die Einkommensbezüge während eines längeren Zeitraums heranzuziehen; das Einkommen für kürzere Zeiträume ist nur dann maßgebend, wenn es keinen nennenswerten Schwankungen unterliegt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047509 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 20.

Im Gesetz

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