Ist mit dem Besitzstörungsverfahren endgültig entschieden?
betrifft Mieter, Vermieter, Nachbarn, Kläger, Beklagter
Im Besitzstörungsverfahren wird nur vorläufig geklärt, wer eine Sache tatsächlich benutzt hat. Wer wirklich das Recht dazu hat, kann danach noch in einem eigenen Verfahren geklärt werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 24.04.2025 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1965)
Mit dem Endbeschluss wird nur über die Frage des einstweiligen Besitzes entschieden, die spätere Geltendmachung des Rechtes zum Besitz und der davon abhängigen Ansprüche im petitorischen Wege wird dadurch nicht ausgeschlossen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041645 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 10 Ob 68/24h, 24.04.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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