Kann ich mein Mietrecht trotz früherem Räumungsurteil feststellen lassen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 12.08.2025 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein rechtskräftiger Zahlungsbefehl bindet nur hinsichtlich jener Fragen, die (im Bestreitungsfalle) als Hauptfragen zu beurteilen waren (gewesen wären), nicht aber hinsichtlich der im Verfahren über die Mahnklage allenfalls als Vorfrage zu beurteilenden Fragen.OGH 5 Ob 75/09d, 15.09.2009
- Nur dann, wenn eine Vorfragenbeurteilung durch einen Zwischenfeststellungsantrag zum Gegenstand einer eigenen Sachentscheidung gemacht wurde, entfaltet sie Bindungswirkung für das Folgeverfahren.OGH 5 Ob 2267/96k, 08.10.1996
- Da die Beurteilung der Vorfrage nur eine Voraussetzung für die Sachentscheidung ist, erwächst sie nicht in Rechtskraft und äußert keine bindende Wirkung über den Rahmen des konkreten Rechtsstreites hinaus.OGH 3 Ob 501/85, 30.01.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039128 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.
Nein. Hat ein Gericht in einem früheren Verfahren nur vorab über den Grund eines Anspruchs entschieden, wirkt das nur in jenem Verfahren. Klagen Sie später aus demselben Rechtsgrund neu, wird der Grund noch einmal geprüft.