Ist es ein schwerer Fehler, wenn ich nicht einvernommen wurde?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Dass Sie nicht als Partei einvernommen wurden, verletzt Ihr rechtliches Gehör nicht. Entscheidend ist, dass Sie Vorbringen erstatten und Anträge stellen konnten.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 19.02.2019 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
In der Nichtvernehmung einer Prozeßpartei als Partei zu Beweiszwecken kann schon begrifflich keine Verletzung des rechtlichen Gehörs gelegen sein.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es ist gesicherte Rechtsprechung, dass der Nichtigkeitsgrund des §477 Abs1 Z4 ZPO nur durch Verletzung des rechtlichen Gehörs, nicht jedoch durch das ungerechtfertigte Unterbleiben der Parteienvernehmung, bei voller Wahrung der Möglichkeit, Prozessvorbringen zu erstatten oder Anträge zu stellen, verwirklicht ist.OGH 8 ObS 182/01z, 21.02.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042237 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 10 Ob 8/19b, 19.02.2019, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 35/16m, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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