Bin ich schuld, wenn mein Pferd am Halfter scheut?
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Nicht allein deshalb. Dass ein Pferd scheut, sich aufbäumt oder durchgeht, lässt sich auch beim Führen am Halfter durch einen Erwachsenen nie ganz ausschließen. Daraus allein folgt noch kein auffallend sorgloses Verhalten des Pferdeführers.
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Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Das Scheuen, Aufbäumen oder gar Durchgehen eines Pferdes, alles Umstände, die auch beim Führen am Halfter durch eine erwachsene Person niemals mit Sicherheit ausgeschlossen werden können, rechtfertigt für sich allein jedenfalls noch nicht die Annahme auffallend sorglosen Verhaltens des Pferdeführers.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042536 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 70/16g, 25.05.2016
Im Gesetz
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