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Kann ich in meinem Mietstreit bis zum Höchstgericht gehen?

betrifft Mieter, Vermieter, Kläger, Beklagte
In Streitigkeiten über eine Kündigung, eine Räumung oder das Bestehen eines Vertrages ist der Weg zum Obersten Gerichtshof auch bei geringem Streitwert offen. Diese Erleichterung gilt aber nur, wenn darüber auch tatsächlich entschieden wird. Wird die Frage bloß als Vorfrage geprüft, bleibt es beim allgemeinen Ausschluss.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 31.01.2023 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Ausnahme vom Revisionsausschluss des Abs 2 gilt dann nicht, wenn die Kündigung, Räumung oder die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens des Vertrages nicht Entscheidungsgegenstand, sondern lediglich als Vorfrage zu beurteilen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043006 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 41.

Im Gesetz

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