Zum Inhalt springen

Kann ich die Entscheidung über den Mietrückstand noch bekämpfen?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Beklagte
Wird im Räumungsverfahren gesondert über die Höhe des Mietzinsrückstandes entschieden, kann diese Entscheidung angefochten werden. Voraussetzung ist, dass der Streitwert über der maßgeblichen Grenze liegt. Dann steht der außerordentliche Weg zum Obersten Gerichtshof offen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 26.06.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Das im Räumungsverfahren über den Zwischenstreit über die Höhe des Mietzinsrückstandes ergangene Teilurteil ist, wenn der Streitwert zwar nicht S 260.000,- aber S 52.000,- übersteigt, mit außerordentlicher Revision anfechtbar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115742 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Aufrechnung gegen Mietzinsrückstand

Nein. Sie können gegen die Mietzinsforderung zwar außergerichtlich aufrechnen und dann bestreiten, dass ein Rückstand besteht, aber nur bevor das Gericht den Rückstand mit Beschluss festgestellt hat. Danach wird eine Aufrechnung nicht mehr berücksichtigt, selbst wenn sie sich auf einen früheren Sachverhalt stützt. Die Regel soll Verzögerungen des Verfahrens vermeiden.

günstig für Vermieter Bindung des Beschlusses über den Rückstand

Nein. Steht der Rückstand durch den Beschluss rechtskräftig fest, ist er der Entscheidung über die Räumung zugrunde zu legen. Sie können sich dort auch nicht darauf berufen, dass Sie den Mietzins bei der Schlichtungsstelle überprüfen lassen. Über den Räumungsstreit hinaus wirkt der Beschluss aber nicht.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Rechtsmittel im Streit über den Mietzinsrückstand
Mietrecht · Beschluss über den Mietzinsrückstand
Mietrecht · Teilurteil über den Mietzinsrückstand