Wie viel Zeit habe ich nach der Scheidung zum Ausziehen?
betrifft geschiedene Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer
Wie lange Sie nach der Aufteilung noch in der Wohnung bleiben dürfen, richtet sich nach den Umständen Ihres Falles. Eine feste Frist gibt es nicht. Eine Frist von einem Monat wurde vom Obersten Gerichtshof nicht als Fehlbeurteilung angesehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Welche Räumungsfrist dem früheren Ehegatten zuzubilligen ist, der die Wohnung verlassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Hier: ein Monat.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- In der Festsetzung der Frist mit einem Monat liegt keine auffallende Fehlbeurteilung.OGH 3 Ob 192/98a, 16.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 1 Ob 185/16m, 19.10.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Familienrecht · Wohnen in der Ehewohnung nach der Scheidung
Familienrecht · Ehewohnung nach der Scheidung
Familienrecht · Ehewohnung und Wohnbedarf
Familienrecht · Rückkehr in die Ehewohnung
Familienrecht · Jahresfrist für den Aufteilungsantrag