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Wie viel Zeit habe ich nach der Scheidung zum Ausziehen?

betrifft geschiedene Ehegatten, Mieter, Wohnungseigentümer
Wie lange Sie nach der Aufteilung noch in der Wohnung bleiben dürfen, richtet sich nach den Umständen Ihres Falles. Eine feste Frist gibt es nicht. Eine Frist von einem Monat wurde vom Obersten Gerichtshof nicht als Fehlbeurteilung angesehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 19.10.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Welche Räumungsfrist dem früheren Ehegatten zuzubilligen ist, der die Wohnung verlassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Hier: ein Monat.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043035 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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