Muss ich nach der Scheidung sofort aus der Wohnung ausziehen?
günstig für geschiedener Ehegatte betrifft geschiedene Ehegatten, Ehegatten, Wohnungseigentümer
Verlangt der andere von Ihnen die Räumung mit der Begründung, Sie hätten kein Recht mehr auf die Wohnung, können Sie dem Ihr Wohnrecht entgegenhalten, das in Ihrem Anspruch auf Aufteilung fortlebt. Das gilt so lange, bis über den Aufteilungsanspruch rechtskräftig entschieden ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Der geschiedene Ehepartner kann dem auf titellose Benützung gestützten Räumungsbegehren das im Aufteilungsanspruch fortlebende Benützungsrecht an der Ehewohnung wirksam einwenden, so lange über den Aufteilungsanspruch noch nicht rechtskräftig abgesprochen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- An einer Wohnung, an der der ehemals verfügungsberechtigte Ehepartner seine Rechte bereits verloren hat, kann ein Weiterwirken eines Rechtsverhältnisses im Aufteilungsverfahren mangels Zugehörigkeit zur Verteilungsmasse nicht in Betracht kommen.OGH 1 Ob 202/21v, 16.11.2021
- Ein im Ausland anhängiges Aufteilungsverfahren kann aber den Anspruch eines Ehegatten nach § 97 ABGB jedenfalls dann nicht über die Rechtskraft der Scheidung verlängern, wenn ein in diesem Ausland geschaffener Titel aus einem Aufteilungsverfahren in Österreich nicht vollstreckbar ist.OGH 2 Ob 240/09x, 17.02.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 14.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 22/23f, 23.03.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 202/21v, 16.11.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
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