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Muss ich nach der Trennung wieder in die Ehewohnung zurück?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Verheiratete, Familienangehörige
Ja, sobald der Grund für die Trennung weggefallen ist. Wer die Ehewohnung verlassen hat, kann und muss dann wieder dorthin zurückkehren. Nach der späteren Rechtsprechung ist die gesonderte Wohnungsnahme nur vorübergehend zulässig, nicht als Dauerzustand.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Der Ehegatte, der die Ehewohnung verlassen hat, kann und muss nach Wegfall des Trennungsgrundes wieder dorthin zurückkehren (so schon SZ 50/78).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106429 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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