Welche neuen Beweise rechtfertigen überhaupt eine Wiederaufnahme?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nur solche, deren Vorbringen im früheren Verfahren zu einer für Sie günstigeren Entscheidung geführt hätte. Entscheidend ist, ob das Übergehen dieser Tatsachen oder Beweismittel einen schweren Verstoß gegen die Wahrheitsfindung und die Vollständigkeit der Urteilsgrundlage bedeutet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 07.07.2020 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Nach § 530 Abs 1 Z 7 ZPO berechtigen nur solche neuen Tatsachen und Beweismittel zur Wiederaufnahmsklage, deren Vorbringen und Benützung im früheren Verfahren eine der Partei günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würde. Es kommt dabei darauf an, ob die Außerachtlassung der neuen Tatsachen oder Beweismittel im Vorprozess einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Findung der materiellen Wahrheit und die Vollständigkeit der Urteilsgrundlage darstellt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abänderungsantrag nach § 73 Abs 1 Z 6 AußStrG.OGH 10 Ob 12/09a, 12.05.2009
- „Hauptsache" ist der Streitgegenstand des Vorprozesses innerhalb seiner Grenzen.OGH 8 ObA 74/06z, 21.09.2006
- Hier: Die Klägerin macht geltend, die von ihr nachträglich aufgefundenen Briefe und Karten stammten vom Erblasser und könnten beweisen, dass dieser des Schreibens - und damit auch des Lesens - kundig gewesen sei. Sie konnte aber nicht beweisen, dass die vorgelegten Urkunden tatsächlich vom Erblasser stammten. Damit ist aber auch die (schon im Aufhebungsverfahren) zu prüfende Richtigkeit der Behauptungen über das Vorliegen der als Wiederaufnahmsgrund geltend gemachten Umstände nicht bewiesen.OGH 6 Ob 192/05m, 06.10.2005
- Der Wiederaufnahmsgrund soll der materiellen Wahrheit in jenen Fällen zum Durchbruch verhelfen, in denen die tatsächlichen Entscheidungsgrundlagen (Urteilstatbestand) unrichtig oder unvollständig waren.OGH 8 Ob 52/05p, 30.05.2005
- Hier: wesentliche Änderung der Beweiswürdigung.OGH 9 Ob 519/95, 22.11.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0044676 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 25.
- OGH 5 Ob 27/20m, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 9 ObA 4/19g, 24.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
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