Welches Gericht ist zuständig, wenn mehrere Vorschriften passen?
betrifft Kläger, Beklagte, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Kann derselbe Sachverhalt unter mehrere Vorschriften fallen, genügt es, dass das angerufene Gericht auch nur für eine dieser Vorschriften zuständig ist. Dann darf es die Sache behandeln.
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (44 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Wenn ein und derselbe Tatbestand verschiedenen Gesetzesnormen unterstellt werden kann (§ 2 USchG und § 10 Abs 2 LPfV) ist das angerufene Gericht zuständig, wenn es die Zuständigkeit auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese zur sachlichen Zuständigkeit ergangene Rechtsprechung gilt auch für die Frage der örtlichen Zuständigkeit.OGH 6 Ob 236/23h, 21.02.2024
- Vgl zu einstweiligen Verfügungen RS0130925.OGH 7 Ob 132/16m, 03.08.2016
- Maßgebliche Voraussetzung ist, dass über einen einheitlichen Sachverhalt zu entscheiden ist, in Ansehung dessen verschiedene Rechtsgründe das nach dem Urteilsbegehren angestrebte Ergebnis tragen könnten.OGH 4 Ob 154/12v, 18.10.2012
- Hier macht die Klägerin indes unterschiedliche Klagegründe - also unterschiedliche rechtserzeugende Tatsachen - geltend. Dabei soll jeder dieser Klagegründe für sich dem Urteilsbegehren insgesamt zum Erfolg verhelfen können.OGH 4 Ob 80/08f, 26.08.2008
- Auch dann, wenn es sich um eine nicht prorogable Zuständigkeit handelt und seine Zuständigkeit nicht nach allen in Frage kommenden Rechtsgründen gegeben wäre.OGH 4 Ob 1010/94, 15.02.1994
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- Wird ein und derselbe Anspruch aus mehreren Rechtsgründen abgeleitet, von denen wenigstens einer die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes begründet, dann ist dieses Gericht zur Beurteilung des Sachverhaltes unter allen rechtlichen Gesichtspunkten berufen.OGH 7 Ob 754/81, 05.11.1981
- Es genügt, dass das angerufene Gericht auch nur auf Grund eines der sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt ableitbaren Rechtsgrunde zuständig ist.OGH 2 Ob 604/79, 12.02.1980
- Konkurrenz zwischen Anspruch aus unerlaubter Handlung (Arbeitsgericht) und aus Halterhaftung nach EKHG (ordentliches Gericht).OGH 2 Ob 141/75, 26.06.1975
- § 11 UWGOGH 4 Ob 59/74, 26.11.1974
- AHG und EKHGOGH 1 Ob 92/68, 18.04.1968
- Nur zu § 1 ArbGerG und §§ 1, 41 JN.OGH 2 Ob 56/64, 27.02.1964
- Unlauterer Wettbewerb auf § 1330 ABGB gestützt.OGH 3 Ob 141/58, 03.07.1958
- Kläger muss sich nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund festlegen.OGH 2 Ob 499/56, 12.12.1956
- Dies gilt auch sinngemäß im Falle der Erweiterung auf einen weiteren Rechtsgrund im Zuge des Prozesses, wenn der ursprüngliche Klagsgrund nicht fallen gelassen wurde.OGH 3 Ob 33/55, 25.05.1955
- Wahlrecht des Klägers auch dann, wenn es sich um eine nicht prorogierbare Zuständigkeit handelt.OGH 3 Ob 146/53, 18.03.1953
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045485 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 44.
- OGH 3 Ob 146/25d, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 149/25w, 26.11.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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