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Muss ich in der Klage genau sagen, welches Gesetz gilt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Sie müssen sich nicht auf einen bestimmten rechtlichen Grund festlegen, damit das zuständige Gericht feststeht. Das angerufene Gericht ist zuständig, wenn sich seine Zuständigkeit aus irgendeinem rechtlichen Gesichtspunkt ergibt, der zu den von Ihnen geschilderten Tatsachen passt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 12.04.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Der Kläger ist nicht verpflichtet, sich zwecks Klärung der sachlichen Zuständigkeit auf einen bestimmten Rechtsgrund festzulegen; das gerufene Gericht ist zuständig, wenn seine Anrufung durch irgendeinen aus dem geltend gemachten Tatbestand sich ergebenden Rechtsgrund gedeckt ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0038063 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuständigkeitsangaben in der Klage

Sie müssen in der Klage alles angeben, woraus das Gericht seine Zuständigkeit erkennen kann. Wenn Sie nicht am Wohnsitz des Gegners klagen, müssen Sie die Umstände, die das gewählte Gericht zuständig machen, schon in der Klage nennen und teils auch mit Urkunden belegen. Das Gericht sucht sich einen Zuständigkeitsgrund nicht selbst zusammen.

günstig für Beklagter Zuständigkeit nach den Klagsangaben

Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.

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