Wonach prüft das Gericht, ob es zuständig ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (34 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt außerhalb des Anwendungsbereichs der EuGVVO.OGH 3 Ob 64/25w, 28.05.2025
- Werden zuständigkeitsbegründende Behauptungen erstmals im Rekurs gegen den Beschluss auf Zurückweisung der Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit erhoben, verstößt dies gegen das Neuerungsverbot.OGH 4 Ob 136/19g, 22.08.2019
- Hier: § 14 KSchG; a-limine-Prüfung; Übergabsauftrag; das Erstgericht legt seiner Zuständigkeitsentscheidung - nachdem es dem Antragsteller die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt hat - die ihm aufgrund seiner amtlichen Tätigkeit bekannte Tatsache der Unternehmereigenschaft des Vermieters zugrunde.OGH 1 Ob 223/17a, 30.01.2018
- Hier: Gerichtsstände der EuGVVO.OGH 8 Ob 114/15w, 25.11.2015
- Auch wenn Verfahrensergebnisse gegen diese Behauptungen gesprochen haben.OGH 6 Ob 176/09i, 18.09.2009
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Im streitigen Verfahren hat das Gericht nur eine abstrakte Prüfung der Zuständigkeit unter Annahme der Richtigkeit der Klageangaben vorzunehmen. Ob die zuständigkeitsbegründenden Angaben tatsächlich zutreffen, ist dagegen im a limine Verfahrensstadium nicht zu prüfen.OGH 2 Ob 126/08f, 26.06.2008
- Wird ein anderer als der allgemeine Gerichtsstand in Anspruch genommen, so hat der Kläger schon in der Klage ausdrücklich und konkret jene Tatsachen zu behaupten, die den besonderen Gerichtsstand begründen.OGH 7 Ob 148/02v, 09.10.2002
- Hier: Frage nach dem Vorliegen einer Bestandstreitigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 5 JN.OGH 1 Ob 115/01w, 29.05.2001
- Daher kann sich ein Kläger auf einen anderen als den allgemeinen Gerichtsstand später - insbesondere erst im Rechtsmittelverfahren - nicht auch auf noch weitere Gerichtsstände (Wahlgerichtsstände) berufen. Die klagende Partei ist zwar nicht gehalten, diese (weiteren) Zuständigkeitstatbestände in ihrer rechtlichen Konfiguration zu benennen, jedoch jedenfalls das dafür erforderliche Tatsachensubstrat vorzubringen.OGH 10 Ob 519/95, 06.02.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 34.
- OGH 6 Ob 87/24y, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 116/23x, 25.01.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 170/21t, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.