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Wonach prüft das Gericht, ob es zuständig ist?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Für die Prüfung der Zuständigkeit zählt allein, was in der Klage behauptet wird. Andere Umstände werden dabei nicht herangezogen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.03.2025 (34 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Nur die Klagsbehauptungen sind gemäß § 41 Abs 2 JN der Zuständigkeitsüberprüfung zugrunde zu legen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 34.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zuständigkeit nach den Klagsangaben

Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.

günstig für Beklagter Einwand der Unzuständigkeit

Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.

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