Darf ich weitere Gründe für die Zuständigkeit nachreichen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 31.05.2021 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Internationale Zuständigkeit.OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021
- Der Kläger kann sich im Rahmen einer über Einrede des Beklagten eingeleiteten (zweiten) Zuständigkeitsprüfung auch noch auf weitere, in der Klage noch nicht geltend gemachte Zuständigkeitsgründe stützen (JBl 1955, 363; EvBl 1965/330; 8 Ob 147/74; EvBl 1979/138).OGH 5 Ob 112/01h, 29.05.2001
- Gerichtsstand der Widerklage.OGH 7 Ob 9/79, 15.02.1979
- Dies gilt nicht bei der amtswegigen Zuständigkeitsprüfung. (Hier berief sich der Kläger im Rechtsmittelverfahren auf weitere Gerichtsstände).OGH 5 Ob 41/73, 28.02.1973
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046219 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.
Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.