Zählt bei der Zuständigkeit auch, was der Beklagte bestreitet?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (43 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das gilt nicht, wenn der unstrittige Wortlaut einer Vertragsbestimmung auszulegen ist.OGH 7 Ob 65/21s, 28.04.2021
- Auch der EuGH sprach bereits aus, dass das angerufene nationale Gericht im Fall des Bestreitens der Behauptungen des Klägers durch den Beklagten nicht verpflichtet ist, im Stadium der Ermittlung der Zuständigkeit ein Beweisverfahren durchzuführen, aber alle vorliegenden Informationen zu würdigen hat, wozu gegebenenfalls auch die Einwände des Beklagten gehören.OGH 8 Ob 31/19w, 25.03.2019
- Hier: Internationale Zuständigkeit.OGH 8 Ob 31/19w, 25.03.2019
- Im Zusammenhang mit doppelrelevanten Tatsachen hat der Oberste Gerichtshof bereits ausgesprochen, dass die Beurteilung, ob die diesbezüglichen Prozessbehauptungen schlüssig sind, immer nur den Einzelfall betrifft und damit regelmäßig keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO bildet.OGH 6 Ob 72/13a, 06.06.2013
- Aus den Erwägungen der Judikatur zu den sogenannten „doppelrelevanten" Tatsachen (vgl. RS0056159, RS0050455) im Zusammenhang mit der Prüfung der Zuständigkeitsfrage erscheint es geboten, diese Grundsätze auch auf die Prüfung des Vorliegens der Prozessvoraussetzung der gesetzlichen Vertretung (§ 4 ZPO) anzuwenden, zumal sich die amtswegige Prüfung der Prozessvoraussetzungen im Sinn des § 41 JN nicht nur auf die Zuständigkeit des Gerichtes, sondern auch auf das Vorliegen aller anderen Prozessvoraussetzungen zu erstrecken hatOGH 10 Ob 66/06p, 30.01.2007
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- Wenn die die Zuständigkeit begründenden Tatsachen zugleich auch Anspruchsvoraussetzung sind ("doppelrelevante Tatsachen"), sind sie auch dann der Zuständigkeitsentscheidung zugrunde zu legen, wenn sie vom Beklagten bestritten wurden.OGH 7 Ob 310/02t, 29.01.2003
- Ob diese "doppelrelevanten Tatsachen" zutreffen (und demnach eine Stattgebung des Klagebegehrens verhindern), ist nicht im Rahmen der Zuständigkeitsprüfung des angerufenen Gerichts zu entscheiden, sondern der Sachentscheidung vorbehalten. Lassen sich die Behauptungen des Beklagten nicht verifizieren, erledigt sich die Unzuständigkeitseinrede von selbst; stimmen sie, hat dies zur Abweisung des Klagebegehrens zu führen.OGH 5 Ob 274/02h, 03.12.2002
- Es hat bei der Maßgeblichkeit der vom Kläger zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts vorgetragenen Tatsachen zu bleiben, wenn der Beklagte seine Unzuständigkeitseinrede nur mit Behauptungen untermauert, die zugleich das Nichtbestehen des eingeklagten Anspruchs belegen sollen.OGH 5 Ob 274/02h, 03.12.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 43.
- OGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 18 OCg 4/24y, 26.05.2025
- OGH 4 Ob 116/23x, 25.01.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 99/22b, 14.07.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 223/21m, 09.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 170/21t, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/20y, 31.05.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 92/20t, 23.02.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 240/18g, 20.02.2019, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 72/16y, 01.03.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Das Gericht prüft seine Zuständigkeit zunächst nur nach den Angaben in der Klage, und zwar bevor eine Verhandlung anberaumt wird. Wird die Unzuständigkeit dabei nicht bemerkt, muss über Ihren Einwand mündlich verhandelt werden, und Ihr Vorbringen als beklagte Partei ist dabei zu beachten.
Das Gericht kann seine örtliche Zuständigkeit schon allein anhand dessen verneinen, was in der Klage steht. Das ist etwa der Fall, wenn kein Grund für die Zuständigkeit behauptet wird oder sich aus den Behauptungen rechtlich keine Zuständigkeit ergibt.